Arbeitgeber begrüßen Ankündigung der Bundeskanzlerin, Hartz IV einer Generalüberholung zu unterziehen

„Ich begrüße die Ankündigung der Bundeskanzlerin, im Herbst das Hartz IV-Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Das ist überfällig und dringend“, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt, der in Berlin das Konzept der Arbeitgeber für eine konsequente Reform von Hartz IV vorlegte. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfeempfänger bleibt ein richtiger Schritt. Allerdings wurden aufgrund gewaltiger Konstruktionsfehler beim Arbeitslosengeld II die damit verfolgten Ziele – weniger Langzeitarbeitslose, weniger Kosten und weniger Verwaltungsaufwand – vollständig verfehlt. Mit dem Korrekturgesetz, das am 1. August in Kraft tritt, soll zwar Leistungsmissbrauch eingedämmt werden, eine grundlegende Behebung der Konstruktionsfehler erfolgt jedoch nicht…“ BDA-Presse-Information 48/2006 vom 31. Juli 2006 https://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/1069DFF0F4C1E92CC12571BC00390B13?Open&ccm=400085&L=DE&markedcolor=

Siehe dazu:

Konsequente Reform von „Hartz IV“ – 10-Punkte-Plan der BDA (pdf) https://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/25BDC50D610CFC7FC12571BC003BC583/$file/PI_Hartz_IV.pdf

Aus dem Horrorkatalog:

„… 2. Leistungsfeindliche Zuschläge abschaffen. Alle Zusatzleistungen, die über die Grundsicherung hinausgehen, verringern die Anreize, schnellstmöglich eine Beschäftigung aufzunehmen. (…) 3. Leistungsniveau nach objektiven Kriterien festlegen. Die Höhe der Fürsorgeleistung muss strikt nach objektiven Kriterien festgelegt und gegebenenfalls auch regional differenziert werden. (…) 4. Fürsorgebezug ohne Arbeitsbereitschaft für Ältere abschaffen (…) 5. Subsidiaritätsprinzip stärken, Unterhaltsrückgriff verbessern (…) Eine gegenseitige Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern ist die wirkungsvollste Missbrauchsbekämpfung ohne jede Bürokratie. (…) 9. Kombi-Einkommen gezielt weiterentwickeln. Das Prinzip des mit „Hartz IV“ eingeführten Kombi-Einkommens aus eigenem Lohn und ergänzendem „Arbeitslosengeld II“ ist einfach und richtig: Niemand darf sich in Arbeitslosigkeit und Transferbezug einrichten, sondern muss sich darum bemühen, eine ggf. auch einfache Arbeit aufzunehmen, um soweit wie möglich zum eigenen und dem Lebensunterhalt der Familie beizutragen…“

Aus: LabourNet, 1. August 2006

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