Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Umweltverbände können gegen bestimmte Behördenentscheidungen klagen

14.12.06

Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15. Dezember bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Laut Umweltbundesamt können damit Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Vorraussetzung sei, dass die Umweltvereinigungen satzungsgemäß dem Umweltschutz dienten. Sie müssten aber nicht von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände allerdings eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau.

Die ganze Nachricht im Internet: https://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=14950

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Umweltminister Gabriel: Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten gestärkt - Weg frei für Ratifizierung der Aarhus-Konvention

Mit drei neuen Gesetzen, die am 15. und 16. 12. 2006 in Kraft treten, verbessert Deutschland die Rechte der von Zulassungsentscheidungen betroffenen Öffentlichkeit. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: "Für die Bürgerbeteiligung und den Rechtsschutz von Verbänden in Umweltangelegenheiten ist das ein erheblicher Fortschritt. Wir erfüllen jetzt die internationalen Kriterien der Aarhus-Konvention, deren Instrumente für eine moderne Umweltpolitik unverzichtbar sind."

Mit dem Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem Aarhus-Vertragsgesetz wird EU-Recht umgesetzt und der Weg für die Ratifizierung der Aarhus-Konvention durch Deutschland freigemacht. Kernpunkte des Gesetzespakets sind die Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung bestimmter umweltbezogener Pläne, die Präzisierung der geltenden Bestimmungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen nach den EU-Richtlinien zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und zur Umweltverträglichkeitsprüfung (IVU- und UVP-Richtlinie) sowie die Eröffnung einer umweltrechtlichen Verbandsklage bei solchen Zulassungsverfahren.

Pressemitteilung des BMU v. 14.12.2006
https://www.bmu.de/pressemitteilungen/pressemitteilungen_ab_22112005/pm/38374.php


Aus: FGF-Infoline vom 14.12.2006
Der Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF), gehören alle deutschen Mobilfunkbetreiber an.

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