Urteil: Vorratsspeicherung von Kommunikationsspuren verboten

„Ein Berliner Gericht hat dem Bundesjustizministerium in einem Grundsatzurteil untersagt, das Verhalten der Besucher des Internetportals des Ministeriums aufzuzeichnen. Ein Urteil mit Folgen für Internetbranche und Politik. (…) Das nunmehr rechtskräftige Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Internetbranche, in der die personenbeziehbare Aufzeichnung des Nutzerverhaltens weithin üblich ist (sogenannte "Logfiles" oder "Clickstream"), etwa bei Großunternehmen wie Google, Amazon und eBay. Der Jurist Patrick Breyer, der das Verfahren initiiert hatte, stellt auf seiner Internetseite Daten-Speicherung.de eine Musterklage bereit, mit deren Hilfe sich jeder gegen die Protokollierung seiner Internetnutzung wehren kann…“ Pressemitteilung vom 01.10.2007 bei Daten-Speicherung.de mit den Urteilen und weiteren Informationen https://www.daten-speicherung.de/?p=197

Siehe dazu auch:
Die Musterklage: https://www.daten-speicherung.de/?page_id=198


Ermittlungen gegen alle, die die Internetseiten aufgerufen haben

„Während der Marsch der Mönche in Myanmar tagelang die Schlagzeilen prägte, wurde die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung in Berlin von Medien wie den großen Tageszeitungen und dem Spiegel weitgehend ignoriert. Mehr Erfolg hatte die Bürgerrechtsbewegung auf dem Rechtswege, wo das Amtsgericht Berlin Mitte die Speicherung von personenbezogenen Daten beim Besuch von Webseiten untersagte. Gestern wurde außerdem die Aufklärungskampagne "Wir speichern nicht" gestartet. Wir befragten Patrick Breyer, Jurist, Datenschützer und Mitbegründer des AK Vorratsdatenspeicherung zu den Ereignissen der letzten Wochen…“ Interview von Peter Mühlbauer in telepolis vom 02.10.2007 https://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26314/1.html


Prinzip Honigeimer: BKA linkt Linke

„Das Bundeskriminalamt richtet eine Internetseite zu einer terroristischen Vereinigung ein, wartet dann auf Besucher dieser Website, registriert deren IP-Adresse und lässt die entsprechenden Personen dann vom Provider identifizieren. Ein Zukunftszenario? Mitnichten…“ Artikel von Mirjam Hauck in Süddeutsche Zeitung vom 01.10.2007 https://www.sueddeutsche.de/,ra12l1/computer/artikel/902/135638/


Kampagne für anonymes Internet gestartet

„Mit einer Kampagne namens "Wir speichern nicht" klärt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Anbieter von Internetportalen darüber auf, wie sie ihren Nutzern ein vollständig anonymes Surferlebnis ermöglichen können. Zur Belohnung winkt ein Gütesiegel…“ Pressemitteilung vom 01.10.2007 https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/146/1/lang,de/

Siehe dazu die Aktionsseite https://www.wirspeichernnicht.de/


Aus: LabourNet, 2. Oktober 2007

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2. Oktober 2007

Wir speichern nicht!

Zum jetzt bekannt gewordenen Urteil eines Berliner Amtsgerichtes, welches Webseiten-Betreibern das Speichern von personenbezogenen Daten verbietet, und zur Kampagne "Wir speichern nicht" des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert:

Das Urteil eines Berliner Amtsgerichts, das es dem Bundesjustizministerium untersagt, die Zugriffe auf seine Internetseite in einer Weise zu protokollieren, die eine Identifizierung von Besuchern ermöglicht, ist eine schallende Ohrfeige für die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht geht davon aus, dass über die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Das Urteil stützt die Position der LINKEN gegen die vom Justizministerium geplante allgemeine und verdachtsunabhängige sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. Im Gegensatz zu Websites des Bundes und der Länder verzichtet DIE LINKE auf derlei Aufzeichnungsverfahren, so dass sich Interessenten und Nutzer unseres Internetauftritts unbeschwert über die Arbeit der Partei informieren können. DIE LINKE hat sich deshalb mit ihrer Interseite https://www.die-linke.de um das Gütesiegel "Wir speichern nicht!" des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beworben und fordert alle Gliederungen der Partei auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Generalverdacht statt Unschuldsvermutung ist die verfassungswidrige Kurzform der von der Koalition unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung vorangetriebenen rigiden Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Bürgerliche Freiheitsrechte sind ein unveräußerliches Gut, deshalb unterstützen wir die verfassungsrechtlichen Bedenken der Datenschützer gegen die Pläne der Koalition.

https://www.die-linke.de/presse/presseerklaerungen/detail/artikel/wir-speichern-nicht/



https://freepage.twoday.net/search?q=Vorratsspeicherung

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