Gericht bestätigt Verbot des Anbaus von Genmais MON 810
Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April vom Bundeslandwirtschaftsministerium verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestehe berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdung für die Umwelt, hieß es in der Begründung.
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rudkla - 28. Mai, 23:47