Civil Rights - Buergerrechte - Politik

Freitag, 5. Mai 2006

"Elitär": Innenminister beschlossen "Einbürgerungsstandards"

05.05.06

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf ihrer Konferenz in Garmisch-Partenkirchen auf Einbürgerungsstandards verständigt. Als Voraussetzungen für die Einbürgerung werden ein "rechtmäßiger Daueraufenthalt" von generell acht Jahren (in Ausnahmen sechs Jahre) und das Beherrschen der deutschen Sprache genannt, ferner der Besuch eines Einbürgerungskurses, das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Einbürgerungsgesprächen in Zweifelsfällen sowie ein Ausschluss verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die ganze Nachricht im Internet: https://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13537

Sonntag, 30. April 2006

Werden die Standards unserer Zivilisation demnächst vom Terrorismus diktiert?

Staatliche Willkür
https://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/22/22536/1.html

198 Methods of Nonviolent Action

Practitioners of nonviolent struggle have an entire arsenal of "nonviolent weapons" at their disposal. Listed below are 198 of them, classified into three broad categories: nonviolent protest and persuasion, noncooperation (social, economic, and political), and nonviolent intervention. A description and historical examples of each can be found in volume two of The Politics of Nonviolent Action by Gene Sharp.

Read further under: https://pages.zdnet.com/trimb/id55.html


Informant: ranger116

Dienstag, 25. April 2006

Terrorismusbekämpfung und Grundrechte: Frontalattacke

Verteidigungsminister Jung will die Verfassung ändern, um Verteidigungsfall und Notstand schneller ausrufen zu können. Artikel von Jürgen Rose in Freitag vom 14.04.2006 https://www.freitag.de/2006/15/06150101.php


Menschenrechtsfragen sind Klassenfragen

Zur Geschichte und Aktualität der Diskussionen um individuelle und kollektive Rechte. Artikel von Robert Steigerwald in junge Welt vom
11.04.2006 https://www.jungewelt.de/2006/04-11/015.php


GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion

Frankreich brennt, Deutschland pennt

„ça suffit – Es ist genug! Kampf den deutschen Zuständen! Die kämpfe in Frankreich solidarisch unterstützen! Aus den Kämpfen in Frankreich lernen!“ Flugblatt Nr. 11 vom April 2006 der GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion ist aktualisiert worden!
(pdf) https://www.labournet.de/diskussion/rechten/allg/nr11.pdf


Aus: LabourNet, 25. April 2006

Sozialwahlen: Wahlrechtentzug durch Hartz IV

Der Bundesgesetzgeber hat bei der Änderung des SGB Teil V durch „Hartz IV“ (Gesetz vom 23.12.2003, in kraft seit 1.1.2005) im Rahmen seiner Zuständigkeiten (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) und in einem ordnungsgemäßen Verfahren Maßnahmen getroffen, die auch zur Folge haben, dass eine große, bisher bei Sozialwahlen wahlberechtigte und wählbare Personengruppe wegen ihrer Umsetzung in die Familienversicherung ihr bisheriges aktives und passives Wahlrecht verliert, da die betr. Personen nach dieser Neuzuordnung keine "Mitglieder" in der Krankenversicherung mehr und damit nicht mehr "Versicherte" sind; dieser Status ist jedoch zwingende Voraussetzung für das Bestehen von Wahlrecht/Wählbarkeit. „Nachdem die Fristen zur Organklage ohne ernst gemeinte Interessenvertretung durch die Gewerkschaftsfunktionäre abgelaufen sind, ist es erforderlich, wirksame Interessenvertretung zu organisieren“, so unserer Informant. Siehe dazu:

Eine summarische Zusammenstellung von Argumenten zu Demokratie, Sozialwahl, Sozialpolitik und deren aktuelle Gefährdung (pdf) https://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen1.pdf


„Kollateralschaden“ bei Sozialwahlen durch Hartz IV?

Presseerklärung von Prof. Dr. Ludwig Gramlich, Verfassungsrechtler an der TU Chemnitz, vom 11.4.05 (pdf) https://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen2.pdf


Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV wegen Wahlrechtsentzug.

„…Deshalb fordern wir den Vorstand/Beirat der IG Metall auf, gegen Hartz IV Verfassungsbeschwerde einzulegen und damit gegen jede Verletzung der gewerkschaftseigenen Grundrechte einzuschreiten…“ Protestresolution der IG-Metall Delegiertenkonferenz Chemnitz vom 29.6.05 (pdf) https://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/allg/sozialwahlen3.pdf


Aus: LabourNet, 25. April 2006

Freitag, 21. April 2006

Berlin und Madrid wollen EU-Verfassung durchsetzen trotz der ablehnenden Entscheidungen der Bevölkerung

"Angemessene Frist": Berlin und Madrid wollen EU-Verfassung durchsetzen (21.04.06)
Trotz der ablehnenden Entscheidungen der Bevölkerung in Frankreich und in den Niederlanden wollen Deutschland und Spanien den Prozess für eine EU-Verfassung wieder in Gang bringen. Der spanische Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero sprach sich am Donnerstagabend in Berlin bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für "neue Anreize in einer angemessenen Frist" aus. Merkel unterstrich, die EU-Verfassung sei ein "weiterer qualitativer Schritt" für die europäische Integration. Spanien und Deutschland wollten sich daher dafür einsetzen, den Verfassungsprozess "voranzubringen".

Die ganze Nachricht im Internet: https://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13423

Dienstag, 18. April 2006

Blair gets away with his assault on liberty, because we let him

Lord Steyn's attack on the Prime Minister is a wake-up call to those who think their own freedoms are unaffected.

https://observer.guardian.co.uk/comment/story/0,,1754813,00.html


From Information Clearing House

Samstag, 15. April 2006

Der Fall der alten Dame: Etappensieg für betreute Rentnerin, deren Haus gegen ihren Willen verkauft wurde

Der vollständige Bericht des NDR ist hier zu finden: https://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID2452324,00.html

Der Besitz einer alten Dame wird gegen ihren Willen verkauft. Kein Einzelfall. Neu ist hingegen, dass eine Zeitung nicht darüber berichten darf. Dem "Hamburger Abendblatt" ist es so ergangen, als es die Geschichte einer 67-Jährigen im Kreis Pinneberg veröffentlichte. Ein Gericht hatte der Frau zwei Betreuer zur Seite gestellt. Die Gemeinde kaufte ihr Grundstück, aber weder der Bürgermeister noch die Betreuer wollen dazu Stellung nehmen. Stattdessen wurde das "Hamburger Abendblatt" per Gerichtsbeschluss genötigt, sämtliche Namen in seinem Artikel vom 24. März zu schwärzen. Bemerkenswert ist, dass die Betreuer sich einen bekannten Medienanwalt in Berlin genommen haben - ausgerechnet jenen, der in der "taz" für Pressefreiheit kämpft. Zapp über die medialen Hintergründe einer menschlich bewegenden Geschichte. [.....]

Der vollständige Bericht des Hamburger Abendblatts ist hier zu finden:
https://www.abendblatt.de/daten/2006/04/15/553528.html

Der Fall der alten Dame: Gericht hebt Maulkorb auf Betreuungsaffäre: Erfolg für Thea Schädlich (68). Neuer Etappensieg für betreute Rentnerin, deren Haus gegen ihren Willen verkauft wurde. Entscheidung hat Mustercharakter für Pressefreiheit. [....]

In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin, das für die Pressefreiheit und den Umgang mit betreuten Menschen Züge eines Musterprozesses hat, hatten die Richter es als eine Frage von allgemeinem öffentlichen Interesse bezeichnet, ob einem Menschen verwehrt werden könne, sich hilfesuchend an die Presse zu wenden - auch wenn er unter Betreuung stehe.

Absurde Folge der neuen Landgerichts-Entscheidung: Weil das Abendblatt den Prozeß gegen Thea Schädlich gewonnen hat, muß die alte Dame jetzt für die Prozeßkosten aufkommen. Denn ihr Betreuer, handelnd in ihrem Namen, hatte die Redaktion verklagt. Auf eine Erstattung der eigenen Anwaltskosten verzichtet das Abendblatt selbstverständlich. Dagegen muß Thea Schädlich jetzt die Gerichtskosten von 2232 Euro zahlen und zusätzlich den Anwalt, den ihr der Betreuer aufgezwungen hatte. Seine Anwaltskosten belaufen sich derzeit auf etwa 6500 Euro.

Den Namen des Betreuers, der den Grundstücksverkauf getätigt hatte, darf das Abendblatt weiter nicht nennen.



Ein Fall für den Landtag

Im Hamburger Abendblatt der Bericht von den Ermittlungen in einem anderen Betreuer-Verbrechen: https://www.abendblatt.de/daten/2006/04/21/555037.html

Der Fall der alten Dame - jetzt ist er ein Thema im Landtag: Die FDP-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag in Kiel will den Fall der betreuten Thea Schädlich (68) aus Kummerfeld, deren Grundstück von ihren Betreuern gegen ihren Willen an die Gemeinde verkauft wurde, parlamentarisch aufarbeiten... Die Ausschußvorsitzenden wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, daß zu den Debatten Vertreter des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa entsandt werden. Diese sollen auch Auskunft geben über den Stand des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Betreuer der alten Dame.


Nachrichten vom Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
https://www.psychiatrie-erfahrene.de

--------

Heute im Hamburger Abendblatt: https://www.abendblatt.de/daten/2006/05/10/561153.html

Zwar scheint nur die bürgerliche Angst vor der Enteignung dies bewirkt zu haben, und nicht die von den Opfern als Folter empfundene psychiatrische Zwangsbehandlung, aber trotzdem ist es gut, dass die ins Vielfache gesteigerte Entmüdigung (irreführend "Betreuung" genannt) in die mediale Aufmerksamkeit gekommen ist. Schutz kann allerdings nur die Vorsorgevollmacht bieten: https://www.vo-vo.de/index2.htm


Der Fall der alten Dame - er hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt

Der Fall der alten Dame: Thea Schädlich - im vergangenen Februar stand sie eines Tages in der Redaktion der "Pinneberger Zeitung" und erzählte ihre Geschichte. Erst griff die Regionalausgabe das Thema auf, dann das Hamburger Abendblatt selbst. Und nach und nach berichteten auch andere Medien wie der NDR, der "Spiegel" und die "Süddeutsche Zeitung" über die Betreuungsaffäre und den zeitweise verhängten Maulkorb gegen die Redaktion. Eine Chronik:

# 25. März: "Die schrullige Frau und das Haus": "Spiegel Online" berichtet über den Fall und wirft die Frage auf: "Wer schützt hilfsbedürftige Menschen vor derartiger Betreuung?"

# 29. März: "Zapp", das Medienmagazin des NDR, sendet eine knapp acht Minuten lange Reportage über die "Hintergründe einer menschlich bewegenden Geschichte" - und die juristischen Auseinandersetzungen um die Abendblatt-Berichterstattung: "Gerüchte oder Fakten - genau darüber wollen auch die Reporter vom Hamburger Abendblatt berichten, doch sie dürfen nicht." Vor und nach der TV-Ausstrahlung versucht der Betreuer gegen den Willen von Thea Schädlich, auch diesen Bericht zu verhindern.

# 4. April: "Wie eine alte Frau ihr Haus verlor" - auch die "Kieler Nachrichten" berichten über Thea Schädlich. Der Fall werfe "Fragen auf, die schlaglichtartig auch die gesamte Betreuungsproblematik beleuchten", so das Blatt.

# 10. April: Auf zwei Seiten nimmt sich das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" des Falls an. Überschrift: "Da kommt keiner zwischen" - eine Anspielung auf die für Betroffene undurchdringbare Allianz von Betreuern und Vormundschaftsrichtern, die es möglicherweise auch im Fall Thea Schädlich gibt.

# 24. April: Mit der Überschrift "Betreutes Schreiben" berichtet die "Süddeutsche Zeitung" auf ihrer Medienseite groß über die "bizarre Medienaffäre", in der das Abendblatt zeitweise keinen Ort und keine Namen nennen durfte. Der Grundstücksverkauf "rieche nach Mauschelei", so die Zeitung.


Werner-Fuss-Zentrum
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Donnerstag, 16. März 2006

Marsch in eine andere Republik?

Die geplante Föderalismusreform wird in der Öffentlichkeit kaum diskutiert, obgleich sie einiges an Sprengstoff enthält.

https://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/22/22261/1.html

Dienstag, 7. März 2006

"Befreite Dokumente" für alle im Internet abrufbar

Gemeinsame Aktensammelstelle des FoeBuD e.V. und des CCC zum Informationsfreiheitsgesetz geht online

Der Bielefelder FoeBuD e.V. hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club ein Internetportal eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können hier Akten einstellen und anderen zugänglich machen können, die sie zuvor über das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert haben. Damit können andere die hohe Gebühr (bis zu 500 Euro) für die Akteneinsicht sparen und die Behörden werden von doppelter Arbeit entlastet. Die gemeinsame Aktensammelstelle ist ab sofort unter https://www.befreite-dokumente.de zu erreichen.

"Wir möchten Bürgerinnen und Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird", erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, "zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen".

Auf der Internetplattform https://www.befreite-dokumente.de können Bürgerinnen, Journalisten oder Anwälte sehr einfach die Akten der Öffentlichkeit zugänglich machen, die per IFG von den Behörden "freigekauft" wurden. So können die Kosten für eine Recherche minimiert werden und der Staat wird transparenter. Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Ansonsten gibt es auch eine Faxnummer (040-40180156), an die man Akten schicken kann. Auch der Postweg steht offen (FoeBuD e.V., Befreite Dokumente, Marktstraße 18, 33602 Bielefeld). Die Aktensammelstellte fungiert als "Marktplatz", wo sich Interessierte finden können, um die Kosten für eine Anfrage zu teilen.

"Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereit zu stellen, aber das wird noch einige Jahre dauern", bedauert Axel Rüweler vom FoeBuD e.V. "Die hohen Gebühren kann sich kaum jemand leisten und stehen im krassen Gegensatz zu dem, was das Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Mit dem Portal versuchen wir, den Gebühren ein wenig entgegenzuwirken. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hier für Abhilfe zu sorgen."

Hintergrund: Das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" oder kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Das IFG regelt den Zugang zu Akten und Dokumenten und gibt jedem interessierten Bürger die Möglichkeit, beliebige Akten ohne Begründung anzufordern oder einzusehen, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es seit Jahren vergleichbare Gesetze. Das Auswärtige Amt war zuletzt in die Kritik geraten, weil es für vier Seiten Fotokopien 106 Euro an Gebühren verlangte.

Der FoeBuD e.V. möchte Bürgerrechte und Demokratie stärken und diese auch bei der Einführung neuer Technologien bewahren. Der Verein ist in der Vergangenheit vor allem durch die Organisation der BigBrotherAwards in der Öffentlichkeit bekannt geworden. Auch im Bereich RFID hat der FoeBuD e.V. richtungsweisende Impulse gesetzt und als erster in Deutschland mit seiner „StopRFID-Kampagne“ auf die Risiken der Technologie hingewiesen. https://www.foebud.org

Der Chaos Computer Club e.V. setzt sich seit Anfang der 80er Jahre kritisch-kreativ mit neuen Technologien auseinander und beleuchtet die politischen und sozialen Nebenwirkungen der Vernetzung. Der Club als "Kommunikationsplattform für Hacker" ist durch Aufdeckung von Sicherheitsproblemen bekannt geworden und setzt sich für freie Kommunikation in den Datennetzen ein. Vereinssitz ist Hamburg; der CCC ist bundesweit mit etwa 2000 Mitgliedern aktiv. https://www.ccc.de

Rückfragen bitte an:

Frank Rosengart, CCC, 0177-3786912 oder Axel Rüweler, FoeBuD e.V., mail@foebud.org, 0521-175254

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